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Pflegebedürftigkeit (nach SGB XI)

Allgemeines zur Pflegebedürftigkeit und zur Grundpflege

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftig nach dem neuen 2. Pflegestärkungsgesetz sind nach § 14 SGB XI Menschen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder persönlicher Fähigkeiten aufweisen und deshalb die Hilfe anderer benötigen. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen. Maßgeblich dafür sind gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten in den folgenden sechs Bereichen genannten pflegefachlich begründeten Kriterien:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die Bereiche werden zur Pflegegrad-Begutachtung mit ihren Gewichtungsanteil beurteilt und in einem Punktesystem zusammengerechnet und die im Gespräch gewonnenen Beobachtungen und Eindrücke in ein strukturiertes Punkte-Bewertungssystem übertragen.

Informationen zu den Pflegegraden

Wann ist eine Pflegebedürftigkeit festzustellen?

Meist beginnt es unmerklich: die Hand kann nicht mehr richtig greifen, die Beine werden schwach, die Füße wollen nicht mehr recht gehorchen. Der Beginn einer Pflegebedürftigkeit ist oft schleichend und nicht immer leicht zu erkennen. Betroffene gestehen sich die Schwierigkeiten oftmals nicht ein oder winken bei Fragen zum Gesundheitszustand ab. Es kann sich auch um eine beginnende Altersdemenz handeln, die schleichend, letztlich aber mit einer klaren Symptomatik kommt.

Wenn ein Angehöriger plötzlich pflegebedürtig wird, steht die gesamte Familie vor einer großen Herausforderung. Wie kann der Angehörige im angemessenen Umfang versorgt werden, selbst wenn die Familie am anderen Ende Deutschlands lebt oder auf der ganzen Welt verteilt ist? Oder wenn nahe Angehörige berufstätig sind und eine adequate Betreuung oftmals nicht ohne Hilfe zu stemmen ist?

Betroffene haben oftmals Angst vor Veränderungen, die Angst ins Pflegeheim abgeschoben zu werden oder die Angst die Selbstständigkeit zu verlieren. Oder die Betroffenen haben bereits ihr ganzes Leben in ein und dem selben Haus verbracht und wollen dieses womöglich nicht aufgeben. Sobald unter anderem eine Grundpflege erforderlich wird, unterstützen wir Sie mit unserem geschulten Pflegepersonal und bieten Ihnen eine gesicherte Versorgung und Betreuung zusammen den Pflegediensten im eigenen Zuhause, als Alternative zum Pflegeheim.

Demenz: Symptome & Anzeichen

Anzeichen, die eventuell einer Grundpflege bedürfen

Daran können Sie erkennen, dass jemand - zumindest zeitweise - Hilfe bei der Grundpflege benötigt

  • Betroffene vergessen immer wieder, wo sie z.B. ihre Brille, ihren Geldbeutel oder ihre Schlüssel hingelegt haben und finden sie an ungewöhnlichen Orten wieder (z.B. im Kühlschrank).
  • Sie finden die Wohnung des Pflegebedürftigen in einem unaufgeräumten Zustand vor, obwohl dies sonst immer anders war.
  • Der Pflegebedürftige findet sich in gewohnten Gegenden nicht mehr zurecht (z.B. der Weg zum Supermarkt, oder Arzt), obwohl er sich dort immer auskannte.
  • Die Kleidung des Betroffenen ist verdreckt oder zerknittert. Das kann bedeuten, dass der Pflegebedürftige Schwierigkeiten hat, sich an- und auszuziehen.
  • Die Betroffenen haben kaum noch Lust an Unternehmungen. Es wird ihnen alles zu viel und sie möchten lieber nichts mehr unternehmen.
  • Ihnen fallen die Worte für Gegenstände des Alltages nicht mehr ein.
  • Auch in vielen alltäglichen Situationen können Sie gut erkennen, dass ein älterer Mensch zum Pflegefall geworden ist und unter Umständen Hilfestellungen bei der Grundpflege benötigt – weil er z.B. nicht mehr weiß, dass er an der Kasse des Supermarktes seinen Geldbeutel griffbereit haben sollte; oder der Betroffene möchte einen Kaffee machen, geht dafür aber nicht in die Küche, sondern in das Badezimmer. Heißt: Die Person findet sich schlichtweg im Alltag nicht mehr alleine zurecht, was auch erste Anzeichen einer Altersdemenz sein können.

Wichtig hierbei ist allerdings, dass eine Pflegebedürftigkeit mit Bedarf auf z.B. eine Grundpflege gesetzlich durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) festgestellt werden muss.

In den pflegenden Berufen bedeutet Grundpflege regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die dazu gehören, dass eine pflegebedürftige Person den Alltag bewältigen kann. Zur Grundpflege gehören u.a. die Haushaltsführung, Hilfestellungen bei der Grundpflege z.B. Körperpflege, die Ernährung sowie die Mobilität und Tätigkeiten, die nichtmedizinischer Art sind. Die auf ärztliche Anordnung durch Pflegekräfte aus dem Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, und der Altenpflege erbracht werden, bezeichnet man als Behandlungspflege.

Vergesslichkeit, Orientierungsschwierigkeiten, Konzentrationsstörungen oder allgemeine Unlust können viele Ursachen haben. Vielleicht hatten Sie bzw. Ihr Angehöriger in den letzten Monaten viel Stress oder einen Verlust erlitten, der diese Symptome verursachen könnte. Nicht immer muss es sofort eine Altersdemenz sein. Sie sollten jedoch weiterhin aufmerksam gegenüber Ihrem Angehörigen sein. Falls Symptome weiterhin oder vermehrt auftreten, konsultieren Sie frühzeitig einen Arzt.

Möglichkeiten, pflegebedürftigen Menschen zu helfen:

  • Gegen mangelnde Mobilität können z.B. Fahr- und Begleitdienste organisiert werden
  • Wer altersbedingt oder wegen einer gesundheitlichen Einschränkung nicht mehr kochen kann, kann auch beispielsweise „Essen auf Rädern“ in Anspruch nehmen
  • Fehlende soziale Kontakte können durch Seniorenclubs belebt werden
  • Oft sind es die kleinen Dinge des Alltags, die einer Lösung bedürfen. Pflegebedürftige Menschen kann bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Abspülen, Waschen und Wechseln der Wäsche / Kleidung geholfen werden

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Wiecha Seniorenpflege steht Ihnen gerne kompetent und offen für alle Fragen einer Betreuung zu Hause jederzeit zur Verfügung.

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Vorteile & Leistungen

polnische Pflegekraft Zuhause

Grundpflege

Unterstützung bei

  • Körperhygiene und der –pflege
  • pflegerische Prophylaxe
  • An- und Auskleiden
  • Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr
  • Ausscheiden
  • Möbilität
  • uvm.

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Spaziergang Senior und Pflegekraft

Aktivierende Versorgung

Hilfe zur Selbsthilfe

bei der Körperhygiene und der –pflege / beim An- und Auskleiden / bei der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr / bei der Möbilität / uvm.

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Betreuung durch Pflegekfraft in den eigenen vier Wänden

Behandlungspflege

Tätigkeiten zur Umsetzung ärztlicher Anordnungen durch ambulanten Pflegedienst.

  • Unterstützung bei Arztbesuchen
  • Erinnerung an Medikamenteneinnahme
  • Umsetzung therapeutischer Empfehlungen
  • uvm.

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Polnische Pflegekraft Hände Seniorin Zuhause

Haushaltshilfe

Unterstützung bei allen Tätigkeiten, die zum Führen eines Haushaltes gehören. Insbesondere: Erledigung von Einkäufen / Essenszubereitung / Wohnungsreinigung / Kleiderpflege / uvm.

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Betreuung von Opa druch Pflegerin zuhause

Soziale Säule und Ansprechpartner

Die Pflege- und Betreuungskräfte von Wiecha Seniorenpflege stehen Ihnen und den Bedürftigen stets mit Rat und Tat zur Seite. Sie helfen auch, den Kontakt zu Freunden und Bekannten zu pflegen und so ein soziales Umfeld aufrecht zu erhalten. Unsere Leistungen erbringen wir – nicht zuletzt auf Grund  unserer osteuropäische Kultur – mit größter Fürsorge und achten stets auf ein menschliches Miteinander.

» Soziale Säule

Pflegerin hilft Senior

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  • Sicherstellung der Tagesstruktur
  • Förderung sinnvoller (Freizeit-) Aktivitäten
  • Gesellschaft leisten
  • uvm.

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